Winterdienst mit Haftungsübernahme
Übernahme von Verkehrssicherungspflichten
Bei Unfällen, die durch Schnee oder Glatteis verursacht werden, haftet der Betreiber (Eigentümer oder Mieter) der Flächen – egal ob Parkplätze, Wege, Umschlagflächen oder Ähnliches. Diese sollten daher stets in einem befahrbaren Zustand sein. Die vorgeschriebenen Räumzeiten richten sich dabei nach den Geschäftszeiten des Unternehmens. Das bedeutet, dass spätestens zum Arbeitsbeginn die Räum- und Streuarbeiten zuverlässig erledigt sein müssen.
Es besteht allerdings auch die Möglichkeit die Haftung auf einen externen Dienstleister zu übertragen. Winterdienst ist unser Kerngeschäft, in dem wir uns bestens auskennen. Deswegen sind wir für unseren Kunden auch bereit, die Haftung für Unfälle durch Schnee und Eis auf Ihrem Gelände zu übernehmen.
Kompetentes Personal für Ihre Flächen
SCHMIDT WEISSGRÜN räumt und streut Ihre Flächen zuverlässig und schnell. Wir haben kompetentes Personal und immer das passende Gerät für Ihre Flächen. Wir können die Haftung für Unfälle durch Schnee und Eis auf Ihrem Gelände übernehmen. Das Risiko decken wir über eine entsprechende Versicherung ab. Den Nachweis senden wir Ihnen gerne auf Anfrage zu.
Häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ)
Kontrollieren Sie Ihre Mitarbeiter bezüglich der Arbeitsqualität?
Damit wir Ihnen eine hohe Arbeitsqualität garantieren können, finden regelmäßige Kontrollen unserer Mitarbeiter statt. Zudem bieten wir ständig Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten an.
Dokumentieren Sie geleistete Arbeiten für Ihre Kunden?
Selbstverständlich. Alle Arbeiten dokumentieren wir in übersichtlichen und umfangreichen Rapports. So werden beispielsweise im Bereich unseres Winterdienstes sämtliche GPS-Einsatzdaten mit einer Software erfasst und dokumentiert.